Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Anzeigen oder Beilagen, die Sie bei uns schalten. Nachfolgende AGBs gelten für die Fachzeitschriften das dental labor, DENTAL DIGITAL, Die zahnärztliche Praxis, Podologie, PODOLOGIE PRAXIS, rhw management und rhw praxis. Die genannten Fachzeitschriften werden von der Verlag Neuer Merkur GmbH vertrieben.

§1 Bloß keinen Stress!

§2 Anzeigenaufträge müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgewickelt sein. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
Rabatte werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt.

§3 Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten, falls nicht anders vereinbart, die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

§4 Falls Sie mehr Anzeigen innerhalb eines Jahres schalten als ursprünglich geplant, bekommen Sie trotzdem nachträglich einen Rabatt, oder einen höheren Rabatt als ursprünglich verhandelt.

§5 Falls Sie eine Anzeige buchen und uns die erforderlichen Materialien oder Dateien aber nicht rechtzeitig senden (entsprechend den Anzeigenschlussterminen in den Mediadaten), wir die Anzeige daher nicht drucken können, müssen Sie die Anzeige trotzdem bezahlen und eventuelle Mengenrabatte gelten nicht mehr.

§6 Falls Sie von Ihrer Buchung zurücktreten wollen, müssen Sie uns schriftlich bis sechs Wochen vor Anzeigenschluss Bescheid geben.

§7 Manche Anzeigen oder Beilagen können oder werden wir nicht veröffentlichen. Das teilen wir Ihnen dann sofort mit.

§8 Falls die von Ihnen gelieferten Druckunterlagen keinen hochwertigen Druck erlauben, übernehmen wir dafür keine Haftung. Wir werden Sie aber rechtzeitig darauf hinweisen. Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§9 Falls wir einen Fehler machen und der Abdruck der Anzeige deshalb unleserlich, unrichtig oder unvollständig ist und so der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt ist, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzanzeige.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, grober Fahrlässigkeit und unerlaubter Handlung haben Sie nicht. Ersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt. Bitte machen Sie Reklamationen innerhalb von 4 Wochen nach Absendung von Rechnung und Beleg bei uns geltend.

§10 Eingehende Antworten auf Chiffre-Anzeigen werden wir als normale Postsendungen oder E-Mail weiterleiten, es sei denn, uns steht ein Zurückbehaltungsrecht zu, weil Sie in Zahlungsverzug sind. Bei Verlust einer Sendung haben Sie kein Recht auf Preisminderung.

§11 Falls Sie eine Kleinanzeige buchen, erhalten Sie einen Korrekturabzug zur Freigabe. Bitte senden Sie den Korrekturabzug fristgemäß zurück, ansonsten gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

§12 Falls Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen, können wir die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen

§13 Wir werden Ihnen ein Belegheft mit Ihrer Anzeige senden.

§14 Bitte senden Sie Ihre Druckunterlagen als geschlossene Dateien, also PDF oder Postscript-Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat.

§15 Falls wir auf den von Ihnen übermittelten Dateien Computer-Schädlinge finden, werden diese Dateien sofort gelöscht, ohne dass Sie hieraus Ansprüche geltend machen können.

§16 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem deutschen Recht.

 

AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen 

  1. „Anzeigenauftrag“ bzw. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten zum Zweck der Verbreitung.
  2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Verein­barungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
  3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
  4. Der Werbungtreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Be­ginn der Frist einen Auftrag ab­ge­schlos­sen hat, der auf­grund der Preis­lis­te zu ei­nem Nach­lass von vorn­her­ein be­rech­tigt.
  5. Wird ein Auf­trag aus Um­stän­den nicht er­füllt, die der Ver­lag nicht zu ver­tre­ten hat, so hat der Auf­trag­ge­ber, un­be­scha­det et­wa­i­ger wei­te­rer Rechts­pflich­ten, den Un­ter­schied zwi­schen dem ge­währ­ten und dem der tat­säch­li­chen Ab­nah­me ent­spre­chen­den Nach­lass dem Ver­lag zu er­stat­ten. Die Rück­ver­gü­tung ent­fällt, wenn die Nicht­er­fül­lung auf hö­he­rer Ge­walt im Ri­si­ko­be­reich des Ver­lags be­ruht. Ein Rück­tritt vom An­zei­gen­auf­trag ist nur in be­grün­de­ten Fäl­len mög­lich und muss schrift­lich, spä­tes­tens sechs Wo­chen vor An­zei­gen­schluss, er­fol­gen. Bis 4 Wochen vor Anzeigenschluss wer­den Stor­no­ge­büh­ren in Hö­he von 60% des An­zei­gen­prei­ses er­ho­ben, danach 80%. Titelseiten sind nach Auftragserteilung nicht mehr stornierbar – es werden Stornogebühren von 100% fällig (ohne technische Kosten). Bei In­an­spruch­nah­me des Früh­bu­cher­ra­batts von 10% für An­zei­gen und an­de­re Bu­chun­gen ist ein Rück­tritt nicht mög­lich.
  6. Für die Auf­nah­me von An­zei­gen und Fremd­bei­la­gen in be­stimm­ten Num­mern, in be­stimm­ten Aus­ga­ben oder an be­stimm­ten Plät­zen der Druck­schrift wird kei­ne Ge­währ ge­lei­s­tet, es sei denn, dass der Auf­trag­ge­ber die Gül­tig­keit des Auf­trags aus­drück­lich da­von ab­hän­gig ge­macht hat. In letz­te­rem Fal­le muss der Auf­trag so recht­zei­tig beim Ver­lag ein­ge­hen, dass dem Auf­trag­ge­ber noch vor An­zei­gen­schluss mit­ge­teilt wer­den kann, wenn der Auf­trag auf die­se Wei­se nicht aus­zu­füh­ren ist. Hat sich der Auf­trag­ge­ber ein Rück­tritts­recht vor­be­hal­ten, so be­darf dies zu sei­ner Ver­wirk­li­chung ei­ner An­kün­di­gungs­frist von min­des­tens 8 Wo­chen vor dem Er­schei­nungs­mo­nat der je­wei­li­gen Aus­sen­dung. Bei Ka­len­dern ist kein Rück­tritts­recht mög­lich.
  7. Der Ver­lag be­hält sich vor, An­zei­gen- und Bei­la­gen­auf­trä­ge – auch ein­zel­ne Ab­ru­fe im Rah­men ei­nes Ab­schlus­ses – we­gen des In­halts, der Her­kunft oder der tech­ni­schen Form nach ein­heit­li­chen, sach­lich ge­recht­fer­tig­ten Grund­sät­zen des Ver­la­ges ab­zu­leh­nen. Dies gilt auch für Auf­trä­ge, die an den Schal­tern der Ge­schäfts­stel­len, bei An­nah­me­stel­len oder bei Ver­tre­tern auf­ge­ge­ben wer­den. Bei­la­gen­auf­trä­ge sind für den Ver­lag erst nach Vor­la­ge ei­nes Mus­ters der Bei­la­ge und de­ren Bil­li­gung bin­dend. Bei­la­gen, die durch For­mat oder Auf­ma­chung beim Le­ser den Ein­druck ei­nes Be­stand­tei­les der Zei­tung oder Zeit­schrift er­we­cken oder Frem­dan­zei­gen ent­hal­ten, wer­den nicht an­ge­nom­men. Die Ab­leh­nung ei­nes Auf­trags wird dem Auf­trag­ge­ber un­ver­züg­lich mit­ge­teilt.
  8. Für die recht­zei­ti­ge Lie­fe­rung des An­zei­gen­tex­tes und ein­wand­frei­er Druck­un­ter­la­gen oder der Bei­la­gen ist der Auf­trag­ge­ber ver­ant­wort­lich. Für er­kenn­bar un­ge­eig­ne­te oder be­schä­dig­te Druck­un­ter­la­gen for­dert der Ver­lag un­ver­züg­lich Er­satz an. Bei Feh­lern in­fol­ge un­deut­li­cher Nie­der­schrift über­nimmt der Ver­lag kei­ner­lei Haf­tung für die Rich­tig­keit der Wie­der­ga­be. Der Ver­lag ge­währ­leis­tet die für den be­leg­ten Ti­tel üb­li­che Druck­qua­li­tät im Rah­men der durch die Druck­un­ter­la­gen ge­ge­be­nen Mög­lich­kei­ten.

­9. Ist der Ab­druck der An­zei­ge ganz oder teil­wei­se un­le­ser­lich, un­rich­tig oder un­voll­stän­dig und hat der Ver­lag dies zu ver­tre­ten, so hat der Auf­trag­ge­ber An­spruch auf Zah­lungs­min­de­rung oder ei­ne Er­satz­an­zei­ge, wenn durch die Män­gel der Zweck der An­zei­ge er­heb­lich be­ein­träch­tigt wur­de. Feh­len­de oder feh­ler­haft ge­druck­te Kon­troll­an­ga­ben er­ge­ben kei­nen An­spruch für den Auf­trag­ge­ber, so­fern nichts Ab­wei­chen­des ver­ein­bart ist. Wei­ter­ge­hen­de An­sprü­che des Auf­trag­ge­bers, ins­be­son­de­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus po­si­ti­ver For­de­rungs­ver­let­zung, Ver­schul­den bei Ver­trags­schluss, gro­ber Fahr­läs­sig­keit und un­er­laub­ter Hand­lung sind aus­ge­schlos­sen. Er­satz­an­sprü­che we­gen Un­mög­lich­keit und Ver­zug sind auf den Er­satz des vor­her­seh­ba­ren Scha­dens und auf das für die be­tref­fen­de An­zei­ge oder Bei­la­ge zu zah­len­de Ent­gelt be­schränkt. An­sprü­che we­gen Feh­lens zu­ge­si­cher­ter Ei­gen­schaf­ten sind auf den Er­satz des Er­fül­lungs­in­te­res­ses be­schränkt. Re­kla­ma­tio­nen je­der Art müs­sen vom Auf­trag­ge­ber in­ner­halb 4 Wo­chen nach Ab­sen­dung von Rech­nung und Be­leg beim Ver­lag gel­tend ge­macht sein.

  1. Ein­ge­hen­de An­for­de­run­gen, Mit­tei­lun­gen, Kar­ten und Ad­res­sen­aus­dru­cke, die für den Auf­trag­ge­ber be­stimmt sind, wer­den vom Ver­lag als nor­ma­le Post­sen­dun­gen wei­ter­ge­lei­tet, es sei denn, dem Ver­lag steht ein Zu­rück­be­hal­tungs­recht zu, weil der Auf­trag­ge­ber in Zah­lungs­ver­zug ist. Bei Ver­lust ei­ner Sen­dung hat der Auf­trag­ge­ber kein Recht auf Preis­min­de­rung.
  2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
  3. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber innerhalb von vierzehn Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vo­rauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Wird die Bezahlung einer Anzeige durch Lastschrift nach SEPA-Standard vereinbart, so werden wir den Rechnungsbetrag am fünften Kalendertag nach dem Erscheinungstermin der entsprechenden Ausgabe einziehen.
  4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und die Ein­ziehungskosten berechnet. Die Geltend­machung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zugesagte Mengenrabatte entfallen, wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die wei­te­re Aus­füh­rung des lau­fen­den Auf­trags bis zur Be­zah­lung zu­rück­stel­len und für den rest­li­chen Auf­trag Vo­raus­zah­lung ver­lan­gen. Bei Kon­kur­sen und sons­ti­gen Ver­glei­chen ent­fällt jeg­li­cher Nach­lass.
  5. Der Ver­lag lie­fert mit der Rech­nung auf Wunsch ei­nen An­zei­gen­aus­schnitt. Wenn Art und Um­fang des An­zei­gen­auf­trags es recht­fer­ti­gen, wer­den bis zu zwei voll­stän­di­ge Be­leg­num­mern ge­lie­fert. Kann ein Be­leg nicht mehr be­schafft wer­den, so tritt an sei­ne Stel­le ei­ne rechts­ver­bind­li­che Auf­nah­me­be­schei­ni­gung des Ver­la­ges.
  6. Kos­ten für er­heb­li­che Än­de­run­gen ur­sprüng­lich ver­ein­bar­ter Aus­füh­run­gen so­wie für An­fer­ti­gung und Lie­fe­rung be­stell­ter Vor­la­gen und Zeich­nun­gen hat der Auf­trag­ge­ber zu be­zah­len.
  7. Ein Auf­la­gen­rück­gang gibt bei ei­nem Ab­schluss über meh­re­re An­zei­gen nur dann ei­nen An­spruch auf Preis­min­de­rung, wenn für den Anzeigenpreis keine höheren Rabatte als in der Preisliste ausgewiesen vereinbart wurden und wenn ei­ne be­stimm­te Auf­la­gen­hö­he in der Preis­lis­te oder auf an­de­re Wei­se aus­drück­lich ge­nannt wur­de und die­se um mehr als 30 % ab­sinkt. Da­rü­ber hi­naus sind sämt­li­che et­wa­i­gen Ge­währ­leis­tungs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus­ge­schlos­sen, wenn der Ver­lag dem Auf­trag­ge­ber vom Ab­sin­ken der Auf­la­ge (ab 30 %) so recht­zei­tig Kennt­nis ge­ge­ben hat, dass die­ser vor Er­schei­nen der An­zei­ge vom Ver­trag zu­rück­tre­ten kann.
  1. Druck­un­ter­la­gen wer­den nur auf be­son­de­re Auff­or­de­rung an den Auf­trag­ge­ber zu­rück­ge­sandt. Die Pflicht zur Auf­be­wah­rung en­det 3 Mo­na­te nach Ab­lauf des Auf­tra­ges. Das Trans­­port­ri­si­ko geht bei al­len vom Ver­lag an den Auf­trag­ge­ber oder an Drit­te zu­rück­ge­sand­ten Druck­un­ter­la­gen zu Las­ten des Emp­fän­gers.
  2. Er­fül­lungs­ort und aus­schließ­li­cher Ge­richts­stand für bei­de Tei­le ist der Sitz des Ver­la­ges. Die ver­trag­li­chen Be­zie­hun­gen un­ter­lie­gen dem deut­schen Recht.

 

Zu­sätz­li­che Ge­schäfts­be­din­gun­gen für die di­gi­ta­le Über­mitt­lung von Druck­­vorlagen für An­zei­gen

a) Di­gi­ta­le Druck­vor­la­gen können per E-Mail oder über FTP-Server an den Verlag übermittelt werden.

b) Un­er­wünsch­te Druck­re­sul­ta­te (z.B. feh­len­de Schrif­ten, fal­sche Ras­ter­wei­te), die sich auf ei­ne Ab­wei­chung des Kun­den von den Emp­feh­lun­gen des Ver­la­ges zur Er­stel­lung und Über­mitt­lung von Druck­un­ter­la­gen zu­rück­füh­ren las­sen (sie­he Sei­te 9 in die­ser Preis­lis­te), füh­ren zu kei­nem Preis­min­de­rungs­an­spruch.

c) Für die Über­tra­gung von di­gi­tal über­mit­tel­ten Druck­vor­la­gen dür­fen nur ge­schlos­se­ne Da­tei­en ver­wen­det wer­den, al­so PDF- oder Postscript-Dateien, an de­nen der Ver­lag in­halt­lich kei­ne Mög­lich­keit der Ver­än­de­rung hat.

d) Bei Über­mitt­lung von meh­re­ren zu­sam­men­ge­hö­ren­den Da­tei­en hat der Kun­de da­für Sor­ge zu tra­gen, dass die­se Da­tei­en in­ner­halb ei­nes ge­mein­sa­men Ver­zeich­nis­ses (Ord­ner) ge­sen­det bzw. ge­spei­chert wer­den.

e) Di­gi­tal über­mit­tel­te Druck­vor­la­gen für Farb­an­zei­gen kön­nen nur mit ei­nem auf Pa­pier ge­lie­fer­ten Farb-Proof zu­ver­läs­sig ver­ar­bei­tet wer­den. Oh­ne Farb-Proof sind Farb­ab­wei­chun­gen un­ver­meid­bar, die kei­nen Preis­min­de­rungs­an­spruch aus­lö­sen kön­nen.

f) Wer­den di­gi­tal über­mit­tel­te Druck­vor­la­gen per CD-ROM an den Ver­lag über­mit­telt, wer­den die­se nur auf be­son­de­ren Wunsch, und ge­gen ei­ne pau­scha­le Ver­sand­ge­bühr von 3,00 Euro, an den Kun­den zu­rück­ge­schickt.

g) Der Kun­de hat vor ei­ner di­gi­ta­len Über­mitt­lung von Druck­vor­la­gen da­für Sor­ge zu tra­gen, dass die über­mit­tel­ten Da­tei­en frei von Schad-Software ist. Ent­deckt der Ver­lag auf ei­ner ihm über­mit­tel­ten Da­tei Schad-Software, wird die­se Da­tei so­­­fort ge­löscht, oh­ne dass der Kun­de hie­raus An­prü­che gel­tend ma­chen könn­te. Der Ver­lag be­hält sich zu­dem vor, den Kun­den auf Scha­dens­er­satz in An­spruch zu neh­men, wenn durch sol­che, durch den Kun­den übermittelte Schad-Software dem Ver­lag Schä­den ent­stan­den sind.10/22